In der Presse sowie im Fernsehen wird oft auf sogenannte Lärmschutzverordnungen verwiesen, in denen z.B. spezielle örtliche Regelungen zu Mittagsruhe u.a. enthalten sind.
Die Stadt Hersbruck hat keine derartige Verordnung erlassen, weshalb die allgemeinen Regelungen des Immisionsschutzes gelten.