Aufstellen von Infoständen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Das Aufstellen von Informationsständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz dar und bedarf in aller Regel einer Ausnahmegenehmigung.
Die beabsichtigte Aufstellung eines Infostandes auf öffentlichem Verkehrsgrund ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Das BürgerBüro hält hierzu ein spezielles Antragsformular bereit.
Die Genehmigung wird im allgemeinen schriftlich erteilt. Um den Antrag möglichst zeitnah bearbeiten zu können, ist eine rechtzeitige Einreichung wünschenswert.
Überschneidungen bei der Terminvergabe können weitestgehend vermieden werden, wenn die antragstellende Person den Zeitpunkt der Aufstellung bereits im Vorfeld unverbindlich bei der Stadt Hersbruck vormerken lässt.
Soweit im Zusammenhang mit dem Betrieb des Infostandes ein Strom- oder Wasseranschluss benötigt wird, ist hierfür grundsätzlich das örtliche Versorgungsunternehmen (HEWA GmbH) anzusprechen.
Gebühren
Für die Aufstellung von Infoständen auf öffentlichem Verkehrsgrund werden, soweit sie nicht wirtschaftlichen (gewerblichen) Zwecken dienen, keine Verwaltung- oder Sondernutzungsgebühren erhoben.