Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt eines Kindes muss grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt gekommen ist, erfolgt immer eine schriftliche Anzeige durch das entsprechende Krankenhaus. Sollte die Geburt jedoch Zuhause erfolgt sein, wird unbedingt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt, aus der die Geburtszeit, der genaue Geburtsort, Gewicht und Größe des Kindes hervorgeht.
Welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind, richtet sich danach, ob die Eltern verheiratet sind, bzw. welchen Familienstand die Mutter des Kindes besitzt und welche Staatsangehörigkeiten die Eltern des Kindes haben.
Erkundigen Sie sich am besten noch vor der Geburt, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall benötigt werden, damit die Geburtsbeurkundung und die Ausstellung von Geburts- bzw. Abstammungsurkunden ohne zeitliche Verzögerung erfolgen kann.