Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen der schriftlichen Fischerprüfung. Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich.
Wer Fischen geht, muss einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen. Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren ohne Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Ob ein bayerischer Fischereischein in einem anderen Bundesland anerkannt wird, ist bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen.
Es kann gewählt werden zwischen einem auf 5 Jahre begrenzten Fischereischein und einem Fischereischein, der auf Lebenszeit gilt.
Das BürgerBüro ist zuständig für die Erteilung des Fischereischeines, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hersbruck haben.
Zur Beantragung des Fischereischeines bringen Sie bitte mit:
- Nachweis über das Ablegen der staatlichen Fischereiprüfung
- oder einen Nachweis über die Ausübung der Fischerei vor dem 31.12.1970 (hierbei muss eine erstmalige Antragstellung auf einen Fischereischein bereits vor dem 31.12.1988 erfolgt sein). Auch ein Nachweis über eine Ausbildung zum Fischwirt / Fischwirtin reicht als Nachweis aus.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ein Lichtbild aus neuerer Zeit (nicht älter als 1 Jahr)
Hinweis
Für Spätaussiedler und Flüchtlinge ist es unter bestimmten Vorraussetzungen möglich einen Fischereischein zu erhalten ohne die staatliche Fischereiprüfung abgelegt zu haben. Hierfür muss z.B. ein Befähigungsnachweis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im BürgerBüro.
Jugendfischereischein
Jugendliche benötigen zur Fischereiausübung den Jugendfischereischein. Dieser berechtigt Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren zum Fischen in Bayern. Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist ab 12 Jahren möglich.
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen mit gültigem Fischereischein auf Lebenszeit.
Zur Beantragung des Jugendfischereischeines bringen Sie bitte mit:
- Einverständniserklärung der Eltern (den Vordruck finden Sie unten)
- Kinderausweis oder Personalausweis
- Passbild
Jahresfischereischein
Die Erteilung eines Jahresfischereischeines ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen (Besucher und Touristen). Der Jahresfischereischein ist höchstens drei Monate im Jahr gültig und kann ohne den Nachweis der bayerischen staatlichen Fischerprüfung beantragt werden.
Zur Beantragung des Jahresfischereischeines bringen Sie bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild
- Amtliche Übersetzung des im Heimatland erteilten Fischereischeines
Gebühren
Jahresfischereischein
Die Kosten für einen Jahresfischereischein betragen 22,50 EUR. Sie setzen sich zusammen aus einer Gebühr von 7,50 EUR und einer Fischereiabgabe von 15,00 EUR.
Jugendfischereischein
Die Kosten für einen Jugendfischereischein setzen sich aus einer Gebühr von 5,00 EUR sowie einer Fischereiabgabe von 2,50 EURO für jedes Jahr der Gültigkeit max. 10,00 EUR zusammen. Gesamtkosten zwischen 7,50 EUR und 15,00 EUR.
Fischereischein
Die Kosten für einen Fischereischein unterscheiden sich nach der Gültigkeitsdauer (5 Jahre oder Lebenszeit).
Bei einer Gültigkeit von 5 Jahren kostet der Fischereischein 75,00 EUR.
Gebühr von 35,00 EUR und Fischereiabgabe von 40,00 EUR.
Bei einem Fischereischein auf Lebenszeit errechnen sich die Kosten aus der Gebühr von 35,00 EUR und einer Fischereiabgabe, die sich nach dem Alter des Antragstellers aus folgender Tabelle ergibt.
Lebensalter Fischereiabgabe
14 – 22 300,00 €
23 – 27 288,00 €
28 – 32 256,00 €
33 – 37 224,00 €
38 – 42 192,00 €
43 – 47 160,00 €
48 – 52 128,00 €
53 – 57 96,00 €
58 – 62 64,00 €
63 – 67 32,00 €
Ab dem 68 Lebensjahr ist keine Fischereiabgabe mehr zu bezahlen. Die Gesamtkosten für einen Fischereischein auf Lebenszeit betragen somit zwischen 35,00 EUR und 335,00 €.