Ein Bauantrag muss bei der Stadt/Gemeinde eingereicht werden, in deren Bereich Sie bauen wollen. Die Gemeinde hat zwei Monate Zeit, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Diese Frist wirkt auf den ersten Blick recht lange. Bedenken Sie jedoch bitte: Es ist möglich, dass der Bauausschuss über Ihren Antrag beraten muss. Dieser tagt in der Regel einmal im Monat.
Zur Prüfung eines Bauantrages sind folgende Unterlagen notwendig
- Bauantragsformular mit Baubeschreibung
- Lageplan (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen
- Nachbarunterschriften
Die Stadt gibt Ihren Bauantrag mit einer Stellungnahme an das Landratsamt Nürnberger Land als Baugenehmigungsbehörde weiter. Das Landratsamt benachrichtigt Sie schriftlich, wenn Ihr Bauantrag dort eingegangen ist. Die Entscheidung über einen Bauantrag dauert im Durchschnitt vier bis sechs Wochen. Dies ist jedoch nur ein Durchschnittswert. Immer wieder gibt es Einzelfälle, in denen Rückfragen erforderlich sind. Dann kann das Verfahren auch bedeutend länger dauern. Baugenehmigungen sind vier Jahre gültig und können auf Antrag jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Antrag auf Vorbescheid
Hierbei handelt es sich um einen vor der endgültigen Baugenehmigung erteilten Bescheid, in dem wichtige, das Bauvorhaben betreffende Vorfragen verbindlich geklärt werden. Zur Prüfung Ihres Antrages auf Vorbescheid sind dem Antragsformular nur die für die Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlichen Bauvorlagen beizufügen.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, kann aber jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Formlose Bauvoranfrage
Hierbei handelt es sich um einen formlosen Antrag mit welchem grundsätzliche Angelegenheiten geklärt werden können. Die Stadt gibt hierbei eine zu Ihren Anfragen erbetene Stellungnahme ab, wodurch jedoch keine Bindungswirkung wie beim Bauantrag bzw. Vorbescheid entsteht.