Der Stadtrat Hersbruck hat am 25.02.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 12.05.2025, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen nach Art. 67 Abs. 4 GO erteilt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Sie liegt samt ihren Anlagen, während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.02, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und ist damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV). Zusätzlich ist sie über die Internetseite https://hersbruck.de/rathaus/stadtverwaltung/haushalt/ abrufbar.
Hersbruck, den 13.06.2025
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister