Aufstellung des Tekturplanes Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 31 „Westliche Ostbahnstraße“; Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Kenntnis genommen und die Abwägung durchgeführt.
Gleichzeitig wurde in vorgenannter Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum ergänzten Tekturplan Nr. 2 zum Beb.Pl.Nr. 31 beschlossen. Insbesondere musste das vorliegende Lärmschutzgutachten bzgl. der „ausnahmsweise zulässigen Betriebsleiterwohnungen“ nochmals ergänzt werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann der Tekturplan Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 31 vom 21.01.2025 mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.05 und auf dieser Seite (s.u.) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden (per Brief an das Stadtbauamt oder digital an bauleitplanung@hersbruck.de). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hersbruck, den 27.01.2025
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister