Die Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden als Monatsgebühren erhoben.
Die Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden als Monatsgebühren erhoben.
4 Stunden: 261,00€
4 – 5 Stunden: 291,00 €
5 – 6 Stunden: 321,00 €
6 – 7 Stunden: 351,00 €
7 – 8 Stunden: 381,00 €
8 – 9 Stunden: 411,00 €
9 – 10 Stunden: 441,00 €
4 – 5 Stunden: 141,00 €
5 – 6 Stunden: 155,50 €
6 – 7 Stunden: 170,00 €
7 – 8 Stunden: 184,50 €
8 – 9 Stunden: 199,00 €
9 – 10 Stunden: 213,50 €
3 Stunden 121,00 €
3 – 4 Stunden: 136,50 €
4 – 5 Stunden: 151,50 €
5 – 6 Stunden: 166,50 €
Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine städtische Kindertageseinrichtung, so wird die Monatsgebühr für das zweite und jedes weitere Kind um 25% ermäßigt. Für das älteste Kind eines Gebührenschuldners ist immer der volle Monatsbetrag zu bezahlen.
1. Sofern keine Kostenübernahme durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt, kann auf Antrag die Gebühr in besonderen Härtefällen ermäßigt werden.
2. Soweit die Wohnsitzgemeinde eines auswärtigen Kindes keine Finanzierungszusage nach Art. 7 Abs. 2 Satz 2 oder Art. 23 BayKiBiG gewährt, können die Elternbeiträge um bis zu dem Anteil erhöht werden, der ansonsten durch die Wohnsitzgemeinde gezahlt worden wäre.
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