Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Hersbruck.
Der Stadtrat hat am 01.10.2024 die Hebesatzsatzung für die Stadt Hersbruck beschlossen.
Die Satzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Sie liegt während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Stadtkämmerei, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01, bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe zur Einsicht bereit und ist damit öffentlich zugänglich (Art. 65 Abs. 3 GO und § 3 Satz 1 BekV). Zusätzlich ist sie über unsere Homepage abrufbar.
Hersbruck, den 20.11.2024
STADT HERSBRUCK
Robert Ilg
Erster Bürgermeister