Verleih der 9-Uhr MobiCard 10T für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hersbruck, finanziert durch den Landkreis Nürnberger Land:
Die MobiCard leihen können Menschen, die im Landkreis wohnen und eine oder mehrere der folgenden Leistungen empfangen:
- Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGB XII| - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer
Einrichtung - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Jugendhilfe beziehungsweise Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VIII
- Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
- Vororttermine zur Erlangung eine der vorgenannten Leistungen z.B. Termin beim Jobcenter wegen Beantragung ALGII oder ähnliches (Einzelfallentscheidung)
Die Berechtigten können die Karte durch Vorlage oder Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen (es muss nicht das Original sein, ein Foto und der Personalausweis genügen) bei den Rathäusern abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen. Danach muss die MobiCard bis spätestens 9.00 Uhr zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können.
Die MobiCard hat die Tarifstufe 10T, das heißt, es ist der gesamte ÖPNV im VGN-Gesamtraum täglich nutzbar, auch am Wochenende und zu Feiertagen, allerdings erst ab 9.00 Uhr (laut Internet am Wochenende ganztags). Finanziert wird dieses Projekt vom Landkreis Nürnberger Land, der jeder Gemeinde, Marktgemeinde und Stadt anteilig zu ihren Einwohner*innenzahl ein Kontingent von MobiCards zur Verfügung stellt. Die Stadt Hersbruck hat drei MobiCards zur Verfügung gestellt bekommen. Es soll einkommensschwache Haushalte entlasten, indem es die Kosten für Mobilität senkt.