Ehrung für besondere Leistungen („Sportlerehrung“)
Besondere Leistungen auf sportlichen, kulturellen und sonstigen Gebieten von Einzelpersonen und Mannschaften sollen im nächsten Jahr wieder geehrt werden.
Hierzu zählen Mitglieder oder Mannschaften Hersbrucker Vereine, Schulen, Betriebe etc. sowie Einzelpersonen mit Wohnsitz in Hersbruck für die im Kalenderjahr 2023 erbrachten Leistungen. Die Auszeichnung richtet sich nach den Ehrungsrichtlinien: Platz 1 bei einer mittelfränkischen Meisterschaft, Rang 1 bis 5 bei einer bayerischen Meisterschaft, die erfolgreiche Teilnahme an einer deutschen Meisterschaft bzw. eine sonstige, überdurchschnittliche Leistung. Ausnahmen bestehen im Bereich der Tierzucht. Hersbrucker Vereine, Verbände und Schulen werden im Dezember mit der Bitte um Mithilfe bei der Ermittlung des Ehrungskreises angeschrieben.
Weitere Vorschläge können bis spätestens 23. Februar 2024 bei der Stadt Hersbruck, Frau Kleinert eingereicht werden.
Die dazu erforderlichen Meldeformulare finden Sie unter www.hersbruck.de/rathaus/stadtverwaltung/ehrungen/