Auf dieser Seite finden Sie Informationen
- zur Meldung/Registrierung von Geflüchteten, die in Hersbruck untergekommen sind
- für Bürgerinnen / Bürger, die Hilfe und Unterstützung anbieten oder anderweitig unterstützen möchten
- für Geflüchtete bzw. deren Unterstützer, die bereits in Hersbruck gemeldet sind.Вся інформація доступна тут українською мовою
1. Meldung / Registrierung von Geflüchteten, die in Hersbruck untergekommen sind
Wichtigster Schritt ist zunächst die Anmeldung der Geflüchteten im BürgerBüro, da hierdurch allen anderen Behörden die wichtigsten Grunddaten zur Verfügung stehen. Bitte nehmen Sie daher erst die Anmeldung im BürgerBüro vor!
Die Anmeldungen sind – vor allem wegen der Sprachbarriere – in der Regel sehr zeitaufwändig. Wir können die Anmeldungen daher nicht während der laufenden Parteiverkehrszeiten abwickeln sondern versuchen, sie außerhalb dieser Zeiten vorzunehmen.
Senden Sie uns für eine Terminabsprache daher bitte eine Mail an buergerbuero@hersbruck.de mit dem Betreff „Anmeldung ukrainischer Geflüchteter“
Bitte geben Sie darin folgendes an:
- Wie viele Personen sollen angemeldet werden
(z.B. eine Frau mit 3 Kindern / Großeltern mit 2 Kindern) - Wer kommt zur Anmeldung mit
(= wer schreibt uns, mit wem können wir bezüglich eines Termins Kontakt aufnehmen) - Telefonnummer, unter der wir wegen der Terminvereinbarung zurückrufen können
- Kommt zur Anmeldung ein/eine Übersetzer/in für die russische oder ukrainische Sprache mit (z.B. freiwillige Helfer/in)?
Für alle weiteren Schritte erhalten Sie bei der Anmeldung weitere Informationen / Kontaktmöglichkeiten vom BürgerBüro.
2. Wenn Sie Hilfe und Unterstützung anbieten oder anderweitig unterstützen möchten
Falls Sie uns Hilfe und Unterstützung anbieten möchten, stellt die Stadt Hersbruck hier ein entsprechendes Kontaktformular zur Verfügung. Bitte melden Sie uns Ihre Unterstützungsangebote hierüber.
Unterstützungsangebote können Sie auch an die WinWin Freiwilligendatenbank melden.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Landratsamt Nürnberger Land.
Das Sigmund-Faber-Heim und die Diakonie haben einen Spendenaufruf für die Flüchtlingshilfe vor Ort gestartet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Lions Club Hersbruck unterstützt unter dem Schlagwort „Ukraine – Hilfe für Kinder“ geflüchtete ukrainische Kinder bei der Ausstattung für Kindergärten/Schulen und fördert deren Mobilität. Darüber hinaus soll der Kontakt der Kinder und Jugendlichen untereinander und zu Einheimischen über Aktivitäten gefördert werden. Spenden zur Unterstützung dieser Aktion können unter dem Stichwort „Ukraine“ an folgendes Konto geleistet werden:
Lions Club Hersbruck Hilfswerk e.V.
Sparkasse Nürnberg
IBAN DE28 7605 0101 0013 8057 34
BIC SSKNDE77XXX
3. Informationen für Geflüchtete bzw. deren Unterstützer, die bereits in Hersbruck gemeldet sind.
Erste Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine:
Integrations-/Sozialberatung, Diakonie Flüchtlings- und Integrationsberatung: Tel. 09151 -8377 32
Erste allg. Informationen, Ehrenamtskoordinator, „Problemlöser“ bei Privat-Untergebrachten, Andy Roller, Diakonie Nbg. Land Neumarkt: Mobil 017621995658
Ausländerbehörde
Landratsamt Nürnberger Land Ausländerbehörde - Informationen hinsichtlich Aufenthalt und Registrierung.
Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie ein Kind haben, das in eine Kindertageseinrichtung gehen soll, finden Sie hier einen Aufnahmeantrag.
Geben Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Hersbruck ab.
Sollte bei Ihrem Kind eine Behinderung vorliegen, kontaktieren Sie bitte direkt die Lebenshilfe im Nürnberger Land.
Schulen
Falls Sie und Ihr(e) Kind(er) direkt aus dem Ausland (z.B. aus der Ukraine über Polen) gekommen sind und sich nur in Hersbruck angemeldet haben, informiert die Stadt Hersbruck automatisch die Schulen. Nehmen Sie darüber hinaus bitte trotzdem direkt mit einer der folgenden Schulen Kontakt auf:
Kinder bis zum 10. Lebensjahr: Grete-Schickedanz-Grundschule Hersbruck
Kinder vom 11. bis zum 14. Lebensjahr: Grete-Schickedanz-Mittelschule Hersbruck
Jugendliche vom 15. bis zum 20 Lebensjahr: Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land
Medizinische und psychiatrischpsychotherapeutische Versorgung für Flüchtlinge
Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma in Nürnberg
Steueridentifikationsnummer
Aufgrund der Anmeldung bei der Meldebehörde erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id). Diese benötigen sie beispielsweise für die Arbeitsaufnahme aber auch für andere Anträge. Die Steuer-Id wird Ihnen durch das Bundeszentralamt für Steuern an Ihre Meldeadresse zugesandt. Bitte beschriften Sie daher Ihren Briefkasten!
Corona-Virus
Kindergeld
Haustiere
Wenn Sie die Ukraine verlassen und Ihr Haustier mitgebracht haben, finden Sie entsprechende Informationen in ukrainischer Sprache beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
In Hersbruck bietet Frau Dr. Eyrich (Tel. 09151/2492) die notwendigen Erstuntersuchungen an. Weitere Tierärzte aus anderen Städten und Gemeinden finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Nürnberger Land.
Führerscheine
Grundsätzlich dürfen Geflüchtete innerhalb eines halben Jahres ab Einreise auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis fahren. Danach muss ein Antrag auf Umstellung einer ausländischen Fahrerlaubnis beim Landratsamt Nürnberger Land gestellt werden.
Da nicht abzusehen ist, ob die politische Lage sich innerhalb eines halben Jahres ändern wird, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde folgendes:
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs (hier ist aufgrund des Corona-Einschränkungen mit Wartezeit zu rechnen) machen.
- Sobald diese Bestätigung vorliegen, sollte ein Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart werden (Telefonisch: 09123/950-6360 oder auslaendischeFahrerlaubnis@nuernberger-land.de)
Pkws aus der Ukraine
Hierzu gibt es eine Information des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.. Demnach tragen die deutschen Versicherer im Falle eines Schadens die Schäden. Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.
Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Wegzug in eine andere Gemeinde/Stadt und Rückkehr in die Ukraine
Sofern Geflüchtete in eine andere Gemeinde/Stadt in Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts in Deutschland anmelden.
Wenn Geflüchtete in ein anderes Land umziehen oder wieder in die Ukraine zurückkehren, müssen sie sich im BürgerBüro abmelden.
Weitere Hilfsangebote / Kontaktmöglichkeiten
Hilfe-Portal für Geflüchtete der Bundesregierung / Портал допомоги для біженців
Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.
Проживання, базова інформація або медичне забезпечення – за допомогою порталу допомоги «Germany4Ukraine» Федеральний уряд надає українським біженцям можливість долучитися до центрального й надійного джерела інформації в цифровому форматі. На порталі допомоги можна ознайомитися з відповідними повідомленнями для біженців щодо в’їзду, ознайомлення із ситуацією й різних видів допомоги українською, російською, англійською й німецькою мовами. Планується запровадження інших видів сервісу. www.germany4ukraine.de