Falls eine Nebenwohnung (auch als “Zweitwohnsitz” bezeichnet) nicht mehr bewohnt wird, muss sie abgemeldet werden.
Sofern sich die Nebenwohnung in Hersbruck befindet, kann sie im BürgerBüro abgemeldet werden.
Sollte Hersbruck die Hauptwohnung sein, kann jedoch auch hier die Nebenwohnung abgemeldet werden.
Sie können hierzu auch das Abmeldeformular elektronisch ausfüllen, ausdrucken und uns das unterschriebene Abmeldeformular zusenden (siehe unter “mehr erfahren”).