Mit Wirkung vom 01.01.2018 wurden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Nun hat die Bayerische Staatsregierung für Beiträge, die in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 gefordert wurden, einen Härtefallfonds eingerichtet. Dieser ist mit einmalig 50 Mio. € ausgestattet.
Antragsberechtigt sind alle Bürger, die in diesem Zeitraum einen Bescheid über mehr als 2.000 € erhalten haben. Die Einkommensgrenze für einen eventuellen Erstattungsanspruch liegt bei einem Jahreseinkommen von 100.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 200.000 €).
Der Antrag kann nur im Zeitraum vom 01.06.2019 bis 31.12.2019 gestellt werden. Hierfür sind die seitens des Freistaates zur Verfügung gestellten Formblätter oder der Online-Antragsmanager zu nutzen. Nähere Informationen hat das Innenministerium auf seiner Homepage bereitgestellt (Adresse: www.strabs-haertefall.bayern.de). Die Geschäftsstelle der Kommission befindet sich bei der Regierung von Unterfranken in Würzburg.
Die Anträge werden bei der Härtefallkommission gesammelt und ab 01.01.2020 gemeinsam entschieden. Die genauen Kriterien, was ein Härtefall ist, müssen durch die Kommission noch erarbeitet werden.