Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wird der 68 m lange „Fußweg zwischen Lohweg und Dr.-Gustav-Schickedanz-Straße“ mit Wirkung vom 12.06.2020 zum beschränkt-öffentlichen Weg (selbständiger Fußweg) gewidmet.
Die Verfügung kann im Rathaus, Zimmer 3.07 und im BürgerBüro der Stadt Hersbruck (Unterer Markt 2, Postgebäude) während der Dienststunden eingesehen werden.
Nr.098_Widmungsverfügung-2020-04-21-mit-Lageplan-2020-03-19.pdf