Neubaugebiet : Bebauungsplan Nr. 36/4 „Raiffeisenstraße Süd“
Billigung des Planentwurfs und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 von den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.07.2022 mit Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Thematik | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Schalltechnische Konzeptuntersuchung zu Verkehrslärmentwicklungen an bestehendenVerkehrswegen (IBAS Bayreuth, 01.06 2021). |
Tiere, Pflanzen |
Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, (Büro für ökologische Studien Bayreuth, 22.6.2022) |
Verkehr | Verkehrliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Bebauungsplan Nr. 36/4 (Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr, München, 22.03.2021) |
Des Weiteren liegen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den o.g. Themen vor.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können der Entwurf des Beb.Pl. Nr. 36/4 „Raiffeisenstraße-Süd“, in der Fassung vom 21.07.2022 mit Begründung gleichen Datums sowie die vorgenannten Unterlagen und Stellungnahmen in der Zeit vom 02.08.2022 bis 05.09.2022 im Original im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 während der Dienststunden der Stadtverwaltung sowie hier auf der Homepage der Stadt Hersbruck eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende Planunterlagen finden Sie unten zum Download:
- Planentwurf zum Beb.pl. Nr. 36/4 vom 21.07.2022
- Begründung mit Umweltbericht vom 21.07.2022
- Artenschutzrechtliche Prüfung vom 22.06.2022
- Voruntersuchung: Schalltechnische Konzeptuntersuchung vom 01.06.2021 zu Verkehrslärmeinwirkungen an der bestehenden (und künftigen) Bebauung – Voruntersuchung: Kfz-Verkehrsprognosen vom 22.03.2021 zu den Auswirkungen des Beb.pl. Nr. 36/4
Hinweis: In diesen Prognosen wurden 2 Planvarianten sowie optional 2 künftige Erweiterungsbereiche mituntersucht; der Vorentwurf des Beb.pl. Nr. 36/4 vom Januar 2022 bezieht sich auf den Umgriff der untersuchten Variante „GO – Große Variante“
- Umweltbezogene Stellungnahmen, die während der vorzeitigen Beteiligung vom 03.03.-08.04.2022 eingegangen sind:
1. von Trägern öffentlicher Belange
2. aus der Öffentlichkeit
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.