Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Alle Wahlberechtigten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und haben bis spätestens 17. September 2023 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.
Sollten Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, sollten Sie unverzüglich im BürgerBüro nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sofern lediglich die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt werden konnte, können Sie trotzdem wählen gehen.
Briefwahlunterlagen
Sie können die Briefwahlunterlagen zwar noch schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) beantragen. Die postalische Zusendung dauert jedoch einige Tage, weshalb wir nicht garantieren können, dass die Wahlbriefe auch noch rechtzeitig zugestellt werden. Wir empfehlen daher, die Briefwahlunterlagen gleich persönlich im BürgerBüro zu beantragen. Sie können anschließend direkt mitgenommen werden.
Bitte beachten sie außerdem, dass der Wahlbrief rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 8.10.2023, 18 Uhr eingegangen sein muss.
Neues Wahllokal für den Stimmbezirk 3 (ehem. Kindergarten Altensittenbach)
Das neue Wahllokal für den Stimmbezirk 3 befindet sich in der ehem. Sparkassenfiliale Altensittenbach, Nürnberger Straße 93.
Wichtiger Hinweis: Ausweispflicht im Wahllokal
Die Stadt Hersbruck weist bereits jetzt darauf hin, dass jede Wählerin / jeder Wähler sich bei der Abstimmung im Wahllokal ausweisen können muss! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitglieder unserer Wahlvorstände nicht jede oder jeden Wahlberechtigten persönlich kennen können!
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Mitglieder der Wahlvorstände verpflichtet sind, den Personalausweis oder Reisepass von jeder abstimmenden Person zu verlangen, wenn diese den Mitgliedern des Wahlvorstands nicht persönlich bekannt ist. Wer sich nicht ausweisen kann, kann nicht wählen!
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter “mehr erfahren”.