Am Sonntag, 15. März 2020 finden in Hersbruck folgende Wahlen statt:
- Wahl des ersten Bürgermeisters
- Wahl des Stadtrats
- Wahl des Landrats
- Wahl des Kreistags
Wahlberechtigung
Alle Wahlberechtigten wurden bis spätestens 23. Februar 2020 über Ihre Wahlberechtigung durch einen Wahlbenachrichtigungsbrief informiert (s.u. Kommunalwahl 2020).
Wer seinen Wahlbenachrichtigungsbrief nicht (mehr) haben sollte und auch nicht bereits per Briefwahl abgestimmt hat, kann grundsätzlich trotzdem zur Wahl gehen.
Voraussetzung ist jedoch – neben der Eintragung im Wählerverzeichnis – immer, dass sich die abstimmende Person ausweisen kann!
Die Stadt Hersbruck bittet deshalb nochmals ausdrücklich um Verständnis, dass die Mitglieder der Wahlvorstände verpflichtet sind, den Personalausweis oder Reisepass von jeder abstimmenden Person zu verlangen, wenn diese den Mitgliedern des Wahlvorstands nicht persönlich bekannt ist. Wer sich nicht ausweisen kann, kann nicht wählen!
Interaktive Probestimmzettel zur Stadtrats- und Kreistagswahl
Zu Testzwecken stehen für beide Wahlen interaktive Probestimmzettel zur Verfügung (s.u.)
Briefwahlunterlagen
Der reguläre Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist seit Freitag, 13. März 2020, 15.00 Uhr vorbei.
In besonderen Ausnahmefällen (bei plötzlicher Krankheit/Krankenhausaufenthalt o.ä.) können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, Sonntag, 15.03.2020, in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden. Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er zur Entgegennahme berechtigt ist. Darüber hinaus ist es erforderlich, die plötzliche Krankheit / den Krankenhausaufenthalt auf geeignete Weise (z.B. Attest) nachzuweisen.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15.03.2020, 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Bitte werfen Sie am Wahlwochenende Ihre Wahlbriefe in den silbernen Briefkasten links neben dem Rathaus ein, da keine Postzustellung mehr erfolgt!
Weitere Informationen und Bekanntmachungen
Weiter Informationen zu den Kommunalwahlen sowie die Bekanntmachungen des Wahlleiters finden Sie unter Kommunalwahl 2020.