Haushaltssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO wird bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land für das Haushaltsjahr 2023 am 09.02.2023 durch Beschluss der Verbandsversammlung erlassen wurde. Sie tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft. Dem Landratsamt Nürnberger Land als Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Haushaltssatzung vorgelegt. Sie ist ordnungsgemäß zustande gekommen, enthält die in Art. 63 Abs. 2 GO genannten Festsetzungen und keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen im Rathaus der Stadt Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck, im Zimmer 1.01 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich aus.
Hersbruck, 19.04.2023
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land
Robert Ilg, Erster Vorsitzender