Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Stadt Hersbruck schlägt zu diesem Zweck dem Amtsgericht Hersbruck 8 Personen vor, die Interesse haben, als Volksvertreter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 17. – 24.03.2023 im BürgerBüro der Stadt Hersbruck, Unterer Markt 2, 91217 Hersbruck während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann bis 31.03.2023 Einspruch erhoben werden, wenn beispielsweise Personen in die Liste aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden durften.
Nach dem Ende der Einspruchsfrist leitet die Stadt Hersbruck die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Hersbruck weiter. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter “mehr erfahren”.