Die Stadtwerke Hersbruck erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt.
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.
Beitragspflichtige Grundstücksfläche
- Gesamtfläche des Grundstückes gemäß Grundbuch
- übergroße Grundstücke (= Industriegrundstücke mit mehr als 10.000 m², Gewerbegrundstücke/Grundstücke für Sondernutzungen mit mehr als 5.000 m², Wohn- und sonstige Grundstücke mit mehr als 2.500 m²) werden in der Fläche begrenzt
Beitragspflichtige Geschossfläche
- Fläche nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen (entspricht nicht der Wohnfläche)
- Dachgeschosse mit 60 % des darunter liegenden Geschosses
Bei unbebauten Grundstücken wird zunächst ein Viertel der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche berechnet. Nach der Bebauung wird die tatsächliche Fläche ermittelt und der fiktiven Geschossfläche gegenüber gestellt. Eine Mehrfläche wird nachberechnet – der bezahlte Beitrag für eine Minderfläche wird zurückerstattet.
Der Beitragssatz beträgt derzeit
2,00 €/m² Grundstücksfläche
10,00 €/m² Geschossfläche