Stadtrat Hersbruck
Der Stadtrat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises
der Stadt, soweit sie nicht beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder in der Zuständigkeit des
ersten Bürgermeisters liegen.
Ureigenste Aufgaben des Stadtrates sind zum Beispiel Gebietsänderungen, Ehrenbürgerrecht, Satzungen
und Verordnungen, Haushaltssatzung und Finanzplan, Bildung von Ausschüssen etc.
Darüber hinaus hat sich der Stadtrat Hersbruck die Beschlussfassung über weitere Angelegenheiten
vorbehalten. Zum Beispiel über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren, die Begründung von kommunalen
Partnerschaften, die Beteiligung an Zweckverbänden u.a.
In der Geschäftsordnung für den Stadtrat Hersbruck hat der Stadtrat die Festlegungen für die
Zuständigkeiten getroffen.
Mitglieder des Stadtrates in der Amtsperiode 2008 - 2014
|