Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann einem Schulkind aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule als der des Wohnortes (zuständige Sprengelschule) gestattet werden.
Dazu muss ein Gastschulantrag (hier online möglich) bei der Wohnortgemeinde gestellt werden. Nach dem Antrag werden die neue und die bisherige Schule, sowie der Schulaufwandsträger der neuen Schule beteiligt. Die Entscheidung trifft die Wohnortgemeinde, wobei die zwingenden persönlichen Gründe in der Person des Kindes oder in der Person der Erziehungsberechtigten liegen können.
Der "aufnehmende" Schulaufwandsträger kann für Gastschüler keinen Gastschulbeitrag von der bisherigen Gemeinde verlangen. Für die Kosten der Fahrt zum Unterricht müssen die Erziehungsberechtigten selbst aufkommen.
Der Gastschulantrag ist auf Anfrage bei Frau Beck, Rathaus Zi. 2.03, erhältlich bzw. kann hier online abgerufen werden.
Hauptverwaltung im Fachbereich 1 Hauptverwaltung Rathaus Unterer Markt 1 91217 Hersbruck
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr | |
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