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Gastschulantrag

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann einem Schulkind aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule als der des Wohnortes (zuständige Sprengelschule) gestattet werden.

Dazu muss ein Gastschulantrag (hier online möglich) bei der Wohnortgemeinde gestellt werden. Nach dem Antrag werden die neue und die bisherige Schule, sowie der Schulaufwandsträger der neuen Schule beteiligt. Die Entscheidung trifft die Wohnortgemeinde, wobei die zwingenden persönlichen Gründe in der Person des Kindes oder in der Person der Erziehungsberechtigten liegen können.

Der "aufnehmende" Schulaufwandsträger kann für Gastschüler keinen Gastschulbeitrag von der bisherigen Gemeinde verlangen. Für die Kosten der Fahrt zum Unterricht müssen die Erziehungsberechtigten selbst aufkommen. 

Der Gastschulantrag ist auf Anfrage bei Frau Beck, Rathaus Zi. 2.03, erhältlich bzw. kann hier online abgerufen werden.

zuständige Abteilung

 Hauptverwaltung
 im Fachbereich 1 Hauptverwaltung
 Rathaus
 Unterer Markt 1

 91217 Hersbruck

 Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
 Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr 


Ansprechpartner

 Beck, Claudia
 e-Mail Hauptverwaltung5@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-105
 Fax 09151/7359105


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