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Anzeige einer Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Die Geburt eines Kindes muss grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Wenn Ihr Kind einem Krankenhaus zur Welt gekommen ist, erfolgt immer eine schriftliche Anzeige durch das entsprechende Krankenhaus. Sollte die Geburt jedoch Zuhause erfolgt sein, wird unbedingt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt, aus der die Geburtszeit, der genaue Geburtsort, Gewicht und Größe des Kindes hervorgeht.

Welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind, richtet sich danach, ob die Eltern verheiratet sind, bzw. welchen Familienstand die Mutter des Kindes besitzt und welche Staatsangehörigkeiten die Eltern des Kindes haben.

Erkundigen Sie sich am besten noch vor der Geburt, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall benötigt werden, damit die Geburtsbeurkundung und die Ausstellung von Geburts- bzw. Abstammungsurkunden ohne zeitliche Verzögerung erfolgen kann.

Links

- Informationen des Jugendamtes


zuständige Abteilung

 Standesamt, Friedhofsverwaltung
 im Fachbereich 4 BürgerBüro
 Unterer Markt 2
 91217 Hersbruck

  


Ansprechpartner

 Dinter, Lieselotte
 e-Mail Buergerbuero11@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-405
 Fax 09151/735-9405
 Brunner, Matthias
 e-Mail Buergerbuero7@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-406
 Fax 09151/735-9403
 Rothkegel, Christof
 e-Mail Buergerbuero1@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-400
 Fax 09151/735-9400


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