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Anzeige eines Sterbefalles

Ein Sterbefall ist dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am nächsten Werktag (Montag-Freitag) anzuzeigen.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles werden in jedem Fall folgende Unterlagen benötigt:

  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • die schriftliche Anzeige des Krankenhauses oder - falls der Tod in der Wohnung eintrat - die persönliche Anzeige eines Hinterbliebenen oder derjenigen Person, die von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Die darüber hinaus notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand des bzw. der Verstorbenen (z.B. Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten, Scheidungsurteil, für Tod-Erklärung des anderen Ehepartners).

Eine konkrete Auskunft für jeden Einzelfall ist beim zuständigen Standesamt zu erhalten. 

zuständige Abteilung

 Standesamt, Friedhofsverwaltung
 im Fachbereich 4 BürgerBüro
 Unterer Markt 2
 91217 Hersbruck

 Montag bis Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
 Freitag 08.00 - 15.00 Uhr 


Ansprechpartner

 Dinter, Lieselotte
 e-Mail Buergerbuero11@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-405
 Fax 09151/735-9405
 Brunner, Matthias
 e-Mail Buergerbuero7@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-406
 Fax 09151/735-9403
 Rothkegel, Christof
 e-Mail Buergerbuero1@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-400
 Fax 09151/735-9400


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