Ein Sterbefall ist dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am nächsten Werktag (Montag-Freitag) anzuzeigen.
Zur Beurkundung eines Sterbefalles werden in jedem Fall folgende Unterlagen benötigt:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- die schriftliche Anzeige des Krankenhauses oder - falls der Tod in der Wohnung eintrat - die persönliche Anzeige eines Hinterbliebenen oder derjenigen Person, die von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die darüber hinaus notwendigen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand des bzw. der Verstorbenen (z.B. Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten, Scheidungsurteil, für Tod-Erklärung des anderen Ehepartners).
Eine konkrete Auskunft für jeden Einzelfall ist beim zuständigen Standesamt zu erhalten.
Standesamt, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 4 BürgerBüro Unterer Markt 2 91217 Hersbruck
Montag bis Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr | |
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