Am 31. Januar 2010 fand in Hersbruck die Bürgermeisterwahl statt.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt war hierbei grundsätzlich, wer am Wahltag
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Staatsangehörige(r) einer der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union war
- das 18. Lebensjahr vollendet hatte (= bis Geburtsdatum 31.01.1992),
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung war außerdem, dass die/der Wahlberechtigte(r) am Wahltag seit mindestens drei Monaten (seit 31.10.2009) in Hersbruck gemeldet war.
- Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl
- Allgemeine Infos zu Wahlen/Abstimmungen (z.B. Wahllokale)
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