Am Sonntag, 07. Juni 2009 fand in Hersbruck die Europawahl statt.
Wahlberechtigt war, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hatte (ab Geburtsdatum 07.06.1991),
- die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union besaß
- seit mindestens drei Monaten (07. März 2009) in Deutschland bzw. in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen Union seine (Haupt-) Wohnung hatte,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
- Informationen des Bundeswahlleiters
- Informationen des Landeswahlleiters
- Informationsbüro des Europäischen Parlamentes für Deutschland
- Wahlbekanntmachungen
- Repräsentative Wahlstatistik
- Wahllokale
BürgerBüro im Fachbereich 4 BürgerBüro Unterer Markt 2 91217 Hersbruck
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