Die Stadt Hersbruck will mit Zuschüssen aus dem Fassadenprogramm einen Beitrag zum Erhalt und zur Aufwertung des Stadtbildes leisten. Damit soll ein weiterer finanzieller Anreiz für private Hauseigentümer geschaffen werden.
Das Programm sieht vor, dass insbesondere das Stadtbild prägende Fassadensanierungen, Dacheindeckungen und -aufbauten, der Einbau von Holzsprossenfenstern und Holztüren gefördert werden. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen erfasst, die in der bereits bestehenden Gestaltungssatzung der Stadt Hersbruck genannt sind. Die Zuschüsse können bis zu 9.000 Euro betragen. Sie werden im Rahmen der Städtebauförderung durch die Regierung von Mittelfranken mitfinanziert.
Die bisherige Möglichkeit, Städtebaufördermittel zu erhalten, wenn ein Gebäude in seiner Gesamtheit umfassender und damit auch finanziell aufwändig saniert wird, bleibt bestehen. Hierbei ist jedoch Aufwand und Ertrag mit zu berücksichtigen.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes, das im Wesentlichen die Altstadt umfasst. Der Antrag ist mit den notwendigen Unterlagen und einer Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten bei der Stadt Hersbruck schriftlich und unbedingt vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei der Stadtkämmerei, Herrn Dischner, Tel.-Nr. 735-202 oder, wenn es sich um bautechnische Fragen handelt, beim Stadtbauamt, Herrn Stadtbaumeister Grimm, Tel.-Nr. 735-300.
Stadtkämmerei im Fachbereich 2 Finanzen Rathaus Unterer Markt 1 91217 Hersbruck
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr | Bearbeitung der Anträge, Auszahlung der Zuschüsse |
Bautechnik (Hochbau) im Fachbereich 3 Bauamt
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr | Gestalterische und technische Beratung |
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