Öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten oder geschlossenen Räumen (z.B. Konzerte, Livemusik, DJ, Alleinunterhalter) müssen beim BürgerBüro der Stadt Hersbruck mindestens eine Woche vor der eigentlichen Veranstaltung angezeigt werden.
Das BürgerBüro prüft die Anzeigen und informiert die Polizeiinspektion Hersbruck hierüber.
Sofern die Anzeige mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgte, fallen in der Regel keine Gebühren an. Für verspätet angezeigte Veranstaltungen wird eine Erlaubnisgebühr i.H.v. 20,00 € erhoben.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
- Anzeigeformular (pdf-Dokument)
BürgerBüro im Fachbereich 4 BürgerBüro Unterer Markt 2 91217 Hersbruck
Montag bis Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr | |
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