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Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten oder geschlossenen Räumen (z.B. Konzerte, Livemusik, DJ, Alleinunterhalter) müssen beim BürgerBüro der Stadt Hersbruck mindestens eine Woche vor der eigentlichen Veranstaltung angezeigt werden.

Das BürgerBüro prüft die Anzeigen und informiert die Polizeiinspektion Hersbruck hierüber.

Sofern die Anzeige mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgte, fallen in der Regel keine Gebühren an. Für verspätet angezeigte Veranstaltungen wird eine Erlaubnisgebühr i.H.v. 20,00 € erhoben.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

interne Links

- Anzeigeformular (pdf-Dokument)


zuständige Abteilung

 BürgerBüro
 im Fachbereich 4 BürgerBüro
 Unterer Markt 2
 91217 Hersbruck

 Montag bis Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
 Freitag 08.00 - 15.00 Uhr 


Ansprechpartner

 Dehling, Norbert
 e-Mail Buergerbuero10@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-404
 Fax 09151/735-9408
 Rothkegel, Christof
 e-Mail Buergerbuero1@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-400
 Fax 09151/735-9400
 Brunner, Matthias
 e-Mail Buergerbuero7@hersbruck.de
 Telefon 09151/735-406
 Fax 09151/735-9403


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