Allgemeine Informationen zum Fischereischein
- Seit 01.01.1999 gibt es nur noch Fischereischeine in folgender Form:
- Fischereischeine auf Lebenszeit (unterteilt in eine Gültigkeit von 5-Jahre und auf Lebenszeit)
- Jahresfischereischeine (für nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Personen) und
- Jugendfischereischeine - Fischereischeine auf Lebenszeit können frühestens ab dem 14. Geburtstag ausgestellt werden
- Jugendfischereischeine können ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden. Sie haben eine Gültigkeit vom Ausstellungsdatum bis einen Tag vor dem 18 Geburtstag. Personen mit Jugendfischereischein dürfen allerdings nur in Begleitung eines Erwachsen mit gültigem Fischereischein auf Lebenszeit den Fischfang ausüben.
- Die bisher ausgestellten Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit nach Maßgabe der bisherigen Vorschriften bei.
Wie erhalte ich einen Fischereischein ?
Der Antrag auf Neuausstellung erfolgt für Personen, die in Hersbruck mit Hauptwohnung gemeldet sind, durch eine persönliche Vorsprache im BürgerBüro der Stadt Hersbruck.
Was bringe ich mit?
- Nachweis über das Ablegen der staatlichen Fischereiprüfung
oder einen Nachweis über die Ausübung der Fischerei vor dem 31.12.1970 (hierbei muss eine erstmalige Antragstellung auf einen Fischereischein bereits vor dem 31.12.1988 erfolgt sein). Auch ein Nachweis über eine Ausbildung zum Fischwirt / Fischwirtin reicht als Nachweis aus. - Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ein Lichtbild aus neuerer Zeit (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Gebühr für den Fischereischein
Abholung
Da der Fischereischein vom BürgerBüro der Stadt Hersbruck ausgestellt wird, kann dieser bei vorliegen aller Voraussetzungen sofort mitgenommen werden.
Fischereischeine sind wegen der zu leistenden Unterschrift immer persönlich abzuholen.
Weitere Hinweise
Für Spätaussiedler und Flüchtlinge ist es unter bestimmten Vorraussetzungen möglich einen Fischereischein zu erhalten ohne die staatliche Fischereiprüfung abgelegt zu haben. Hierfür muss z.B. ein Befähigungsnachweis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im BürgerBüro der Stadtverwaltung Hersbruck.
- Informationen für Angler
- Informationen zur Fischereiprüfung
- Einverständniserklärung für Minderjährige
- Antrag zur Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins
BürgerBüro im Fachbereich 4 BürgerBüro Unterer Markt 2 91217 Hersbruck
Montag bis Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr | |
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