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Die Stadt Hersbruck ist zuständig für die - Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen (z.B. Verlängerung von Aufenthaltstiteln)
- Ausgabe von Pässen o.ä. (wenn Aufenthaltstitel erteilt, verlängert oder geändert wurden)
Für weitere Informationen bzw. für Entscheidungen über Ausländerangelegenheiten ist das Ausländeramt beim Landratsamt Nürnberger Land zuständig.
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststr.1 91207 Lauf a.d.Pegnitz Telefon 09123/950-0 Fax 09123/950-8009 eMail info@nuernberger-land.de URL www.nuernberger-land.de
BürgerBüro im Fachbereich 4 BürgerBüro Unterer Markt 2 91217 Hersbruck
Montag bis Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 15.00 Uhr | Antragsentgegennahme und Aushändigung von Pässen o.ä. |
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