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Ortsrecht sind Satzungen und Verordnungen. Sie regeln insbesondere
die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen (z. B. Stadtbücherei), die den Bürgern von
der Stadt Hersbruck zur Verfügung gestellt werden. Ortsrecht sind auch Richtlinien,
die sich die Stadt Hersbruck für die Durchführung bestimmter Aufgaben gesetzt hat (z. B.
Zuschussrichtlinien).
Ortsrecht kann nur auf Grund von Gesetzen oder Verordnungen erlassen werden, die der
Stadt die Berechtigung dazu geben.
Die für die Bürger der Stadt Hersbruck wesentlichen Vorschriften sind in der Homepage
im Inhaltsverzeichnis aufgelistet bzw. nach sachlichen Kriterien (z. B. Förderrichtlinien)
geordnet.
Nach und nach kann man alle dort aufgeführten Regelungen auch im Volltext abrufen.
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