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Der Stadtrat der Stadt Hersbruck hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2013 den Haushalt 2013 einstimmig beschlossen. Das Landratsamt Nürnberger Land hat die nach Art. 72 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 18.03.2013 AZ 12-941 erteilt. Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Wir bieten Ihnen hiermit die Möglichkeit, den Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) anzusehen
bzw. zu downloaden.
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