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Pässe/Personalausweise rechtzeitig beantragen Wahlen und Abstimmungen im Jahr 2013 Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung am 27.05.2013
Die Urlaubs- und Reisezeit steht ins Haus. Bitte denken Sie daran, bereits jetzt Ihre vorhandenen Ausweispapiere auf ihre Gültigkeit hin zu prüfen bzw. die für eine geplante Urlaubsreise erforderlichen Dokumente rechtzeitig neu zu beantragen. Bei Reisedokumenten von Kindern ist es wichtig, dass diese anhand des Bildes noch eindeutig zu identifizieren sind. Ansonsten kann es zu Problemen beim Grenzübertritt kommen. Beachten Sie bitte auch die Einreisebestimmungen, die für Ihr Urlaubsland gelten. Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie z.B. beim Auswärtigen Amt (über das Internet www.auswaertiges-amt.de), bei Ihrem Reisebüro oder auch im BürgerBüro der Stadt Hersbruck unverbindlich erfragen. Die Bearbeitungszeit neuer Dokumente beträgt derzeit etwa 3 bis 4 Wochen, kann sich jedoch im Vorfeld der Urlaubszeit verlängern. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.hersbruck.de. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im BürgerBüro gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 09151/735-401 zur Verfügung.
Eine Vielzahl von Wahlen und Abstimmungen stehen in diesem Jahr bevor:
Zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen benötigen wir in den Wahllokalen immer viele Helfer. Dankenswerterweise konnten wir bisher immer auf viele Freiwillige zurückgreifen, die wir auch in den nächsten Wochen wieder um ihre Unterstützung bitten werden.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit den stattfindenden Wahlen von der Meldebehörde Auskünfte über Gruppen von Wahlberechtigten einholen dürfen.
Die Meldebehörden sind bei entsprechenden Anfragen nach den Vorschriften des Bayerischen Meldegesetzes verpflichtet, in den sechs Monaten vor einer Wahl Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten aus dem Melderegister zu erteilen.
Jeder hat jedoch das Recht, der Datenweitergabe durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen. Wahlberechtigte, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich schriftlich oder auch persönlich mit uns in Verbindung setzen:
BürgerBüro der Stadt Hersbruck, Unterer Markt 2, 91217 Hersbruck Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 8 – 18 Uhr Mittwoch 8 – 12 Uhr Freitag 8 – 15 Uhr
Ein Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kann auch über den Internetauftritt der Stadt Hersbruck (www.hersbruck.de), Elektronische Stadtverwaltung, aufgerufen werden.
Wie in den vergangenen Jahren gibt es Informationen und Wissenswertes zu den bevorstehenden Wahlen auf www.hersbruck.de.
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